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Probeunterricht

Informationen zum Probeunterricht für Viertklässler

Schülerinnen und Schüler, die im Übertrittszeugnis der Jahrgangsstufe 4 keine entsprechende Schullaufbahnempfehlung für die gewünschte weiterführende Schulart erhalten haben, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten – unabhängig von den in der Grundschule erreichten Noten – am Probeunterricht des Gymnasiums bzw. der Real- schule teilnehmen.

Der Probeunterricht wird in den Fächern Deutsch und Mathematik abgehalten. Neben den landesweit zentral gestellten schriftlichen Aufgaben werden auch mündliche Leistungen bewertet.
Der Probeunterricht ist bestanden, wenn in einem Fach mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wird.

Bei Bestehen des Probeunterrichtes können die Schülerinnen und Schüler in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums bzw. der Realschule übertreten.


Wird der Probeunterricht nicht bestanden, können die Schülerinnen und Schüler dennoch in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums bzw. der Realschule übertreten, wenn sie in beiden Fächern die Note 4 erreicht haben und die Erziehungsberechtigten dies wünschen. Die Erziehungsberechtigten erhalten das Ergebnis des Probeunterrichts mit Begründung.

Zeitplan für Probeunterricht herunterladen

 

Hier original Prüfungsaufgaben zur optimalen Vorbereitung auf den Probeunterricht:

 


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Prüfungsaufgaben:

  • 1. Tag Deutsch - Aufsatz
  • 1. Tag Deutsch - Textverständnis
  • 2. Tag Deutsch - Rechtschreiben
  • 2. Tag Deutsch - Sprachbetrachtung
  • 1. Tag Mathematik
  • 2. Tag Mathematik
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